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Den Schwerpunkt des Familienrechts bildet i.d.R. das Unterhaltsrecht, das Scheidungsverfahren und damit zusammenhängende Fragen, wie Sorgerecht, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Schuldenregulierung und Vermögensauseinandersetzung.
Zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen sind in erster Linie die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien der Oberlandesgerichte heranzuziehen. Ferner dient mir unterstützend eine spezielle EDV. Unterhaltsansprüche können daher einfach und schnell z.B. bei
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bevorstehendem Steuerklassenwechsel,
beabsichtigtem Umzug in ein anderes Bundesland,
Wohnwertvorteil bei mietfreiem Wohnen im Eigenheim,
einem Mangelfall (das Einkommen reicht nicht aus),
privilegierten Volljährigen
und vielem mehr
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berechnet werden.
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